Punkte in Flensburg – Wann ist der Führerschein weg und was kann man machen?

Mit der Einführung des neuen Punktesystems zum 01.05.2014 fand eine deutliche Verschärfung des bisherigen Rechts statt. Was nämlich viele nicht wissen: Bereits beim Erreichen von 8 Punkten, ist die Fahrerlaubnis weg!

Vor dem 01.05.2014 wurde die Fahrerlaubnis erst beim Erreichen von 18 Punkten entzogen. Allerdings werden seit dem 01.05.2014 auch „nur noch“ solche Verkehrsverstöße im Register eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. Hierbei werden auch „nur noch“ 1 bis maximal 3 Punkte eingetragen. Dennoch hat man die schmerzliche Grenze von 8 Punkten schneller erreicht als man denkt!

Im Ergebnis muss man deshalb sagen, dass die neue Punktereform in vielen Fällen zu einer schnelleren Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Für die betroffenen Verkehrsteilnehmer bedeutet das, dass nunmehr wirklich jeder einzelne Punkt zählt und letztendlich entscheidend sein kann. Die anwaltliche Hilfe ist deshalb nunmehr umso wichtiger geworden.

Droht Ihnen aufgrund eines Verkehrsverstoßes ein Bußgeld mit Punkt(en), sollten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt einschalten. Dieser überprüft Ihren aktuellen Punktestand und leitet sodann die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ein (Abwehren des Bußgeldbescheides, Streckung des Verfahrens, etc.). Auch kann er überprüfen, ob die Behörde zuvor die zwingend erforderlichen behördlichen Maßnahmen (Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung) vorgenommen hat. Hat die Behörde dies versäumt, darf die Fahrerlaubnis trotz des Erreichens von 8 Punkten nicht entzogen werden.

Nur wenn Sie sich wirklich gegen jeden (!) einzelnen Punkt wehren, besteht die Möglichkeit die Fahrerlaubnis zu behalten.

Übrigens: Man kann seinen aktuellen Punktestand ganz einfach und kostenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt online abfragen. 

Haben Sie Fragen oder Anregungen hierzu oder benötigen Sie unsere anwaltliche Hilfe? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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