Neues Punktesystem – Was passiert mit den „alten“ Punkten?

Viele haben schon mal was von dem neuen Punktesystem, das am 01.05.2014 in Kraft getreten ist, gehört. Doch die wenigsten wissen, was es damit auf sich hat. Vor allem wissen viele nicht, welche Auswirkungen es auf den eigenen „alten“ Punktestand in Flensburg hat. Was passiert mit den bis dahin eingetragenen Punkten?

Umrechnung der alten Punkte:
 
Die „alten“ Punkte, die man bereits vor dem 01.05.2014 in Flensburg angesammelt hatte, werden nach einem festen Schema in das neue Punktesystem umgerechnet. Das heißt die „alten“ eingetragenen Punkte gehen nicht verloren sondern es wird ein neuer Punktestand ermittelt. Die Umrechnung erfolgt hierbei nach einem festen Schema, das wie folgt aussieht:
 
01-03 alte Punkte werden umgerechnet in 1 neuen Punkt
04-05 alte Punkte werden umgerechnet in 2 neue Punkte
06-07 alte Punkte werden umgerechnet in 3 neue Punkte
08-10 alte Punkte werden umgerechnet in 4 neue Punkte
11-13 alte Punkte werden umgerechnet in 5 neue Punkte
14-15 alte Punkte werden umgerechnet in 6 neue Punkte
16-17 alte Punkte werden umgerechnet in 7 neue Punkte
18 oder mehr alte Punkte werden umgerechnet in 8 neue Punkte
 
Beispiel:
Wies Ihr Punktekonto am 30.04.2014 zum Beispiel 11 Punkte auf, so werden diese 11 „alten“ Punkte nach neuem Recht in 5 „neue“ Punkte umgerechnet.

Sollte im Laufe der Zeit eine einzelne alte Eintragung gelöscht (Tilgung) werden, werden die alten übrigen Punkte erneut auf das neue Punktesystem entsprechende dem dargestellten Schema umgerechnet.

Neue Punkte werden hinzuaddiert:
 
Punkte, die Ihnen ab dem 01.05.2014 eingetragen worden sind, werden zu den umgerechneten „alten“ Punkten dann hinzuaddiert. Zusammen mit den „alten“ umgerechneten Punkten ergibt sich sodann der aktuelle Punktestand.

Wichtig: Beim Erreichen von insgesamt 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Sollten Sie hierzu Fragen oder Anregungen haben, dann kontaktieren Sie uns. Herr Rechtsanwalt Weigand hilft Ihnen schnell und kompetent weiter! 

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