Blitzerfoto ist unscharf – Was kann man machen?

Wenn jemand z.B. aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden ist, wird dem Fahrzeughalter in den kommenden Wochen ein Anhörungsbogen zugestellt. Mit diesem Anhörungsbogen gibt die Behörde dem Halter des Fahrzeuges, der ja nicht automatisch auch der Fahrer zur Tatzeit gewesen sein muss, die Möglichkeit zu dem Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Oftmals ist auf diesem Anhörungsbogen bereits ein kleines Lichtbild des Fahrzeugführers abgebildet und nicht selten ist dieses Bild extrem unscharf, so dass der Fahrer nur schwer zu erkennen ist. Aber auch wenn kein Lichtbild abgebildet ist raten wir dringend davon ab, vorschnellen Angaben auf dem Anhörungsbogen zu machen. Räumen Sie bitte niemals direkt Ihre Fahrereigenschaft ein ohne zuvor durch einen fachkundigen Rechtsanwalt die Ermittlungsakte überprüft haben zu lassen. Der Anwalt kann Hochglanz-Lichtbilder anfordern und anschließend auswerten. Wenn auch diese Lichtbilder eine schlechte Bildqualität aufweisen oder der Fahrer z.B. durch den Rückspiegel oder ein Teil des Fahrzeuges verdeckt ist, hat man gute Chancen den Tatvorwurf vor Gericht erfolgreich abzuwehren.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht der Betroffene beweisen muss, dass er nicht der Fahrer gewesen ist sondern die Behörde bzw. der Richter muss dem Betroffenen die Fahrereigenschaft nachweisen.

Deshalb ist es ganz wichtig nicht zu schnell seine Fahrereigenschaft einzuräumen, denn wenn sie mal zugegeben wurde, ist es zu spät noch dagegen vorzugehen! Schalten Sie spätestens mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheids einen versierten Rechtsanwalt ein und lassen Sie Ihren Fall überprüfen.

Haben Sie Fragen hierzu oder benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns! Herr Rechtsanwalt Weigand hilft Ihnen schnell und kompetent weiter! 

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