Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Unfall
Wer im Straßenverkehr mit seinem Fahrzeug einen Verkehrsunfall verursacht hat nicht nur Ärger bezüglich des entstandenen Fahrzeugschadens. Wenn es nämlich noch zu einem Personenschaden gekommen ist, droht dem betroffenen Fahrzeugführer meist auch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung.
Kein Strafantrag erforderlich:
Was viele nicht wissen: Für die Einleitung eines solchen Strafverfahrens ist nicht zwingend ein Strafantrag der geschädigten Person erforderlich. Vielmehr kann die Staatsanwaltschaft auch ohne entsprechenden Antrag des Geschädigten ein Strafverfahren einleiten, wenn ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat angenommen wird. Deshalb kommt es in der Praxis nicht selten vor, dass die durch den Unfall verletzte Person überhaupt keinen Strafantrag gestellt hat, die Staatsanwaltschaft aber dennoch ein Strafverfahren gegen den Unfallverursacher einleitet.
Welche Strafe droht?:
Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt. Danach droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe. Bei der Strafzumessung kommt es natürlich vor allem darauf an, wie schwer der Unfallgegner verletzt ist und ob er den Unfall in irgendeiner Weise mitverschuldet hat.
Wie sollte man sich verhalten?
Das Wichtigste: Als Beschuldigter sollte man keine Angaben zur Sache machen! Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber der Staatsanwaltschaft. Dem Beschuldigten steht ein sogenanntes Aussageverweigerungsrecht zu, das heißt er hat das Recht zu Schweigen! Dieses Recht steht jedem Beschuldigten zu und kann auch nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden.
Am Besten ist es, wenn man direkt nach dem Verkehrsunfall einen versierten Rechtsanwalt kontaktiert und ihn mit der Verteidigung beauftragt. Spätestens jedoch wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung der Polizei erhalten hat, sollte man einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser kann Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und anschließend eine effektive Verteidigungsstrategie aufstellen. Mit anwaltlicher Hilfe lässt sich nicht selten die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erreichen.
Haben Sie Fragen hierzu oder benötigen Sie anwaltliche Unterstützung? Dann kontaktieren Sie uns! Herr Rechtsanwalt Weigand verteidigt bundesweit Mandanten denen der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach einem Verkehrsunfall gemacht wird.