Strafbefehl erhalten! Was nun?

Wenn jemandem die Begehung einer Straftat vorgeworfen wird, wird Anklage gegen ihn erhoben und anschließend im Rahmen einer strafrechtlichen Hauptverhandlung bei Gericht über die vorgeworfene Straftat entschieden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht einen Beschuldigten durch den Erlass eines Strafbefehls verurteilt. Der Strafbefehl stellt für die Staatsanwaltschaft und die Gerichte ein vereinfachtes Verfahren dar, mit dem ein Strafverfahren schneller und einfacher abgeschlossen werden kann, ohne dass eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies kommt insbesondere bei „kleineren Straftaten“ in Betracht.

Wie kann man sich gegen einen Strafbefehl wehren?:

Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, kann man innerhalb von 2 Wochen gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Die Frist beginnt an dem Tag der Zustellung des Strafbefehls zu laufen (Datum auf dem gelben Zustellungsumschlag). Legt man keinen Einspruch ein, wird mit Ablauf der Einspruchsfrist der Strafbefehl rechtskräftig und erlangt die Stellung eines rechtskräftigen Urteils.

Man sollte deshalb keine Zeit verlieren und schnellstmöglich einen Rechtsanwalt mit der Einspruchseinlegung beauftragen. Der Anwalt kann durch anschließende Einsichtnahme der Ermittlungsakte die Erfolgsaussichten bewerten.

Macht es Sinn sich gegen einen Strafbefehl zu wehren?:

Man muss sich darüber im Klaren sein, dass ein rechtskräftiger Strafbefehl einer strafgerichtlichen Verurteilung gleich zu setzen ist! Das heißt der Beschuldigte erhält eine Geld- oder Freiheitsstrafe (max. 1 Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung) die im Bundeszentralregister eingetragen wird.

Wichtig: Die in der Geldstrafe festgesetzte Höhe der Tagessätze hängt immer von den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten ab, insbesondere von seinem monatlichen Nettoeinkommen. Genau hier wird es nun interessant, denn die Staatsanwaltschaft hat meist keinerlei Informationen bzgl. der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten. Das bedeutet, die Höhe der Tagessätze wird von der Staatsanwaltschaft geschätzt. Dies erfolgt leider oftmals zum Nachteil des Beschuldigten. Schon allein deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man einen Strafbefehl einfach so hinnimmt.

Kann man den Einspruch wieder zurücknehmen?:

Sollte der Rechtsanwalt nach Auswertung der Ermittlungsakte zu dem Ergebnis kommen, dass sich der Einspruch nicht lohnt, z.B. weil die Beweislage schlecht ist oder mit einer höheren Strafe zu rechnen ist, so kann der Einspruch bis zu Beginn einer bevorstehenden Hauptverhandlung wieder zurückgenommen werden. Während der Hauptverhandlung ist die Rücknahme des Einspruchs jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Wenn Ihnen ein Strafbefehl zugestellt worden ist, dann nehmen Sie schnellstmöglich mit uns Kontakt auf. Herr Rechtsanwalt Weigand hilft Ihnen schnell und kompetent weiter! 

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