Alkohol am Steuer - Wann macht man sich strafbar?
Wer unter dem Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, für den kann es erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Doch wann genau macht man sich überhaupt strafbar? Jeder hat schon mal etwas von der 0,5 Promille-Grenze gehört. Doch was bedeutet sie genau?
Bei den sogenannten Alkoholfahrten kommt es zunächst immer auf den Promillewert an. Je nachdem wie hoch der Blutalkoholkonzentrationswert (BAK-Wert) ist, kann eine Ordnungswidrigkeit (§ 24 a StVG) oder eine Straftat (§ 316 StGB oder § 315 c StGB) vorliegen.
316 StGB - Straftat:
Ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille liegt eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit vor die nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) bestraft wird. Wer mit einem BAK-Wert zwischen 0,3 und 1,09 Promille hinterm Steuer erwischt wird, dem droht ebenfalls ein Strafverfahren nach § 316 StGB wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorgelegen haben. Man spricht dann von einer sogenannten relativen Fahruntüchtigkeit. Alkoholtypische Ausfallerscheinungen sind z.B. Schlangenlinien fahren, überhöhte Geschwindigkeit oder auf der Gegenfahrbahn fahren.
315 c StGB - Straftat:
Liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) oder eine relative Fahruntüchtigkeit (0,3 bis 1,09 Promille + Ausfallerscheinungen) vor und es kommt zudem zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Personen bzw. teurer Sachen, liegt der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315 c StGB vor.
24 a StVG - Ordnungswidrigkeit:
Strafbar macht man sich hingegen nicht, wenn der Promillewert zwischen 0,5 - 1,09 liegt und keine Ausfallerscheinungen vorgelegen haben. Dann begeht man „lediglich“ eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG.
Fazit:
Die sogenannte 0,5 Promille Grenze die jeder kennt, bezieht sich nur auf das Begehen einer Ordnungswidrigkeit. Strafbar macht man sich unter Umständen schon ab einem Wert von 0,3 Promille. Nur wer mit einem Promillewert von unter 0,3 erwischt wird, hat nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.
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